Verwaltung für Wohnanlagen: Tiefgarage, Aufzug, mehrere Hauseingänge
Eine Wohnanlage mit 20, 30 oder 40 Einheiten stellt andere Anforderungen als ein Mehrfamilienhaus. Mehr Technik, mehr Verträge, mehr Eigentümer mit unterschiedlichen Interessen und eine Versammlung, die gut vorbereitet sein muss, damit am Ende tragfähige Beschlüsse stehen.
Am besten passen wir zu Gemeinschaften ab etwa 15 Einheiten, und größere Wohnanlagen übernehmen wir gern. Diese Seite zeigt, worauf es bei ihrer Verwaltung ankommt und wie wir arbeiten.
Was wir heute schon verwalten
- Villinger Straße 14 in Villingen-Schwenningen: 38 Wohneinheiten und 35 Stellplätze, Teilungserklärung mit Sondernutzungsrechten vollständig in der Verwaltungssoftware abgebildet.
- Stockacher Straße 4–6 in Tuttlingen: 28 Wohneinheiten und 28 Stellplätze, neu gegründete Gemeinschaft, Verwaltung von Grund auf aufgebaut.
- Schlingener Straße 3–9 in Kaufbeuren: 24 Wohneinheiten mit vier Hauseingängen, energetische Dachsanierung der gesamten Anlage in Umsetzung.
- Adlzreiterstraße 30 in München: 14 Einheiten, Baudenkmal, zwei getrennt abgerechnete Verwaltungseinheiten in einer Gemeinschaft.
Worauf es bei einer Wohnanlage ankommt
Technik, die geprüft und gewartet werden muss
Aufzug, Tiefgaragentor, Lüftung, Heizzentrale oder Wärmepumpe, Hebeanlage, Rauchwarnmelder: Jede Anlage hat eigene Wartungs- und Prüfintervalle. Wir führen sie als Fristen, verfolgen Mängel aus Prüfberichten bis zur Beseitigung und prüfen bei jeder Vertragsverlängerung, ob Leistung und Preis noch stimmen.
Verträge, die sich summieren
Hausmeister, Reinigung, Winterdienst, Gartenpflege, Versorger, Versicherung, Messdienst: Bei einer großen Anlage machen diese Verträge den größten Teil des Hausgelds aus. Wir holen Vergleichsangebote ein, bevor verlängert wird, und legen dem Beirat die Zahlen offen, statt Verträge still weiterlaufen zu lassen.
Gebäudeteile mit eigenen Kosten
Viele Wohnanlagen haben Untergemeinschaften, getrennte Häuser oder eine Tiefgarage mit eigener Kostenverteilung. Wir bilden die Gemeinschaftsordnung so in Abrechnung und Wirtschaftsplan ab, wie sie geschrieben ist. An der Adlzreiterstraße werden Vorder- und Rückgebäude getrennt abgerechnet und getrennt abgestimmt.
Eine Versammlung, die zu Beschlüssen führt
Bei vielen Eigentümern entscheidet die Vorbereitung. Beschlussvorlagen mit Vergleichsangeboten und klarer Kostenverteilung, eine Tagesordnung, die jeden Punkt genau bezeichnet, und eine Abstimmung mit dem Beirat vorab. Auf Beschluss der Eigentümer ist auch die Teilnahme per Video möglich (§ 23 Abs. 1 WEG).
Große Maßnahmen im laufenden Betrieb
Dach, Fassade, Leitungen oder Heizung in einer bewohnten Anlage: Das braucht einen Fahrplan, eine tragfähige Finanzierung und eine Kommunikation, die alle Bewohner erreicht. Wie wir dabei vorgehen, steht auf der Seite Sanierungsstau in der WEG.
Wie wir arbeiten
- Eine feste Ansprechperson. Der Inhaber kennt jede Anlage selbst. Montag bis Freitag, 8 bis 19 Uhr, unter 0151 41615642, ohne Zentrale. Für Urlaub und Krankheit ist eine Vertretung geregelt.
- Notdienst rund um die Uhr für Wasserschaden, Heizungsausfall und andere Notfälle.
- Abrechnung und Wirtschaftsplan pünktlich, mit digitaler Belegeinsicht für den Beirat.
- Vorgänge statt Zettel. Jede Meldung wird erfasst und bleibt offen, bis sie erledigt ist.
- Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG, Erlaubnis nach § 34c GewO, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Wechsel zu uns
Die meisten Wohnanlagen kommen über einen Verwalterwechsel zu uns. Wie der rechtlich und zeitlich abläuft, welche Beschlüsse es braucht und was mit den Unterlagen passiert, steht auf der Seite Hausverwaltung wechseln. Wer zum Jahreswechsel wechseln will, sollte das Erstgespräch im Herbst früh führen.
Kurz beantwortet
Am besten passen wir zu Gemeinschaften ab etwa 15 Einheiten, größere Wohnanlagen übernehmen wir gern. Kleinere Gemeinschaften verwalten wir ebenfalls, mit derselben Sorgfalt.
Unser größtes Objekt hat 38 Wohneinheiten und 35 Stellplätze. Daneben verwalten wir unter anderem Anlagen mit 28 und 24 Einheiten.
Ja, wenn die Gemeinschaftsordnung das vorsieht. Untergemeinschaften, getrennte Häuser oder eine Tiefgarage mit eigener Kostenverteilung bilden wir in Wirtschaftsplan und Abrechnung so ab, wie sie geregelt sind.
Die Eigentümer können beschließen, dass die Teilnahme auch per Video möglich ist (§ 23 Abs. 1 WEG). Eine reine Online-Versammlung braucht nach § 23 Abs. 1a WEG mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen.
Für Notfälle wie Wasserschaden oder Heizungsausfall gibt es einen Notdienst rund um die Uhr. Werktags erreichen Sie uns von 8 bis 19 Uhr direkt.
Ja, ausdrücklich. Am Anfang stehen eine Bestandsaufnahme und ein Sanierungsfahrplan mit Zahlen, den die Eigentümer beschließen können.
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